Privatpatienten haben viele Vorteile gegenüber den gesetzlich Versicherten. Viele Arztpraxen vergeben nur noch Termine an Privatpatienten, bei anderen Praxen müssen gesetzlich Versicherte oft längeren Wartezeiten in Kauf nehmen. Das liegt daran, dass die privaten Krankenversicherer die Ärzte besser bezahlen und auch die Leistungen an die Krankenhäuser sind höher als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Viele Menschen nutzen daher die Chance, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Doch die Beiträge sollten trotz besser Leistungen und Konditionen im Rahmen bleiben. Damit das auch so ist, sollte der Versicherungsvergleich für private Krankenversicherungenim Internet durchgeführt werden.
Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen, die den Beitragssatz vorgeschrieben bekommen und diesen vom Bruttogehalt einfordern, ist die Beitragsgestaltung bei den privaten Krankenversicherungen eine andere. Hier wird die Beitragsgestaltung unter Einbezug von Krankheitsrisiko, Alter, Geschlecht und Beruf durchgeführt. Je jünger der Bewerber ist, desto günstiger kann der Beitrag gestaltet werden. Ebenfalls anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Familienmitglieder nicht beitragsfrei.
Die privaten Krankenversicherungen, zum Teil auch die gesetzlichen Kassen, bieten ein Baukastensystem an, sodass der Versicherte seine Absicherung nach seinen Bedürfnissen selbst gestalten kann. Die Basisversicherung kann man mit der der gesetzlichen Krankenkasse gleichsetzen. Zusätzlich können Leistungen gebucht werden, sowohl einzelne als auch ein Paket. Diese sind nicht kostenfrei, sondern werden auf den Beitrag zugeschlagen. Wie der Versicherungsnehmer seine Absicherung aufbaut, hängt davon ab, wie viel Geld er in die Absicherung investieren kann bzw. möchte.
Einige Leistungen sind bei den privaten Krankenversicherungen nicht oder nur teilweise im Leistungskatalog enthalten, werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Ein Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz sowie den entsprechenden Gesetzen des BGB. Gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az. Rechtssache C-236/09) dürfen ab 1.1.2013 die Beiträge der privaten Krankenversicherungen keine Unterschiede zwischen Mann und Frau beinhalten. Aufgrund dieses Urteils werden ab 1.1.2013 nur noch die Unisex-Tarife angeboten. Dieses Urteil ist für alle Versicherungen bindend, so auch für die Kfz-Versicherung. Sind bei der privaten Krankenversicherung Frauen beitragsmäßig benachteiligt, da höhere Beiträge gefordert werden, so sind es bei der Kfz-Versicherung die Männer, die die höheren Beiträge zu bezahlen haben. Damit für den Interessenten Leistungen und Konditionen in Bezug auf die Beiträge transparent werden und verglichen werden können, bieten viele Webseiten im Internet ihre Hilfe an.